AGBs

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Inhaltsverzeichnis
1. Geltung 
2. Angebote, Bestellungen 
3. Preise 
4. Zahlung des Kaufpreises 
5. Versand, Lieferung 
6. Montage, Instandhaltung 
7. Gewährleistung 
8. Haftungsausschluss 
9. Datenschutz 
10. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht 


1. Geltung
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) sind Bestandteil der mit unseren Kunden (im Folgenden: „Käufer“) geschlossenen Verträge.
1.2 Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden von uns nicht anerkannt, soweit wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch, wenn wir in Kenntnis abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers die Kunden-Bestellung bestätigen.
1.3 Unsere AGB gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall erneut auf ihre Geltung hinweisen müssen.

2. Angebote, Bestellungen
2.1 Unsere Angebote sind – insbesondere nach Menge, Preis und Lieferzeit – freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für die Darstellungen und Produktbeschreibungen in unseren Prospekten oder Anzeigen.
2.2 Bestellungen des Käufers gelten erst dann als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Bestätigen wir eine Bestellung nicht schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt, so gilt die Bestellung als nicht angenommen.

3. Preise
3.1 Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preise. Sie gelten mangels besonderer Vereinbarung „frei Frutop GmbH, 39018 Terlan - Italien und beinhalten somit keinesfalls Kosten für Transport, Versicherung und sonstige Gebühren. Des Weiteren verstehen sich die Preise, mangels anderweitiger Vereinbarung, zuzüglich Verpackungskosten und gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.2 Fallen zwischen Vertragsabschluss und Lieferung aufgrund geänderter Rechtsnormen zusätzliche oder erhöhte Abgaben – insbesondere Zölle, Abschöpfung, Währungsausgleich – an, so sind wir zur Anpassung des Kaufpreises berechtigt.

4. Zahlung des Kaufpreises
4.1 Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung ist der Kaufpreis innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
4.2 Nach Fälligkeit, wie eben beschrieben, oder, wie anderweitig vereinbart, werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem von der EZB festgesetzten Zinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.
4.3 Ist beim Käufer kein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb mehr gegeben, insbesondere wenn (i) bei ihm gepfändet wird, (ii) ein Scheck- oder Wechselprotest stattfindet, (iii) Zahlungsstockung oder Zahlungseinstellung eintritt oder (iv) ein ihn betreffendes Insolvenzverfahren beantragt wird, so sind wir berechtigt, alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen, auch wenn wir Wechsel oder Schecks angenommen haben. Dies gilt auch, wenn der Käufer mit seinen Zahlungen an uns in Verzug gerät oder anderer Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen.
4.4 In den Fällen der Ziff. 4.3 sind wir ferner berechtigt, (i) Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder (ii) vom Vertrag zurückzutreten.
4.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

5. Versand, Lieferung
5.1 Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung erfolgt jede Lieferung EXW (39018 Terlan, Italien) nach Incoterms 2020.
5.2 Die Ware reist stets unversichert und auf Gefahr des Käufers. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung und unabhängig davon, welches Transportmittel verwendet wird. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers abgeschlossen. Hieraus erwachsende Kosten trägt der Käufer.
5.3 Stellt der Käufer das Transportmittel, so ist er für die pünktliche Bereitstellung verantwortlich. Etwaige Verspätungen sind uns um-gehend mitzuteilen. Hieraus erwachsende Kosten trägt der Käufer.
5.4 Wir sind zu angemessenen Teillieferungen berechtigt.
5.5 Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung sind angegebene Liefer- und Abladezeiten unverbindlich.
5.6 Unsere Lieferpflicht steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Eigenbelieferung.
5.7 Lieferhemmnisse wegen höherer Gewalt oder auf Grund von unvorhergesehenen und nicht von uns zu vertretenden Ereignissen – wie etwa auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen – sowie unser Eigenbelieferungsvorbehalt nach Ziff. 5.6 entbinden uns für die Dauer und den Umfang ihrer Ein-wirkungen von der Pflicht, etwa vereinbarte Liefer- oder Abladezeiten einzuhalten.
5.8 Wird eine vereinbarte Liefer- oder Abladezeit überschritten, ohne dass ein Lieferhemmnis nach Ziff. 5.7 vorliegt, so hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen einzuräumen. Wird auch diese Nachfrist von uns schuldhaft nicht eingehalten, so ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.9 Jede Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

6. Montage, Instandhaltung
6.1 Bei Vertragsabschluss erklärt der Käufer, dass ihm bekannt ist, dass alle Produkte von Frutop technische Produkte gehobener Qualität sind, welche auf Maß geplant werden und eine fachmännische Montage erfordern.
Der Käufer ist hiermit auch darüber informiert, dass die Montage der Produkte von Frutop spezifisches Fachwissen erfordert. Sollte es im Ausnahmefall nicht die Fa. Frutop sein, die die Produkte montiert, hat sich der Käufer demzufolge an qualifiziertes Fachpersonal zu wenden.
6.2 Bei einem Verkauf, der die Montage/Installation durch Frutop-Personal inkludiert, verpflichtet sich der Käufer unter eigener Verantwortung
a) für die Sicherheit am Montageort zu sorgen;
b) für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen (insbesondere Sicherheitsvorschriften);
c) am Montageort rechtzeitig und in ausreichendem Maße Betriebsstoffe und notwendige Geräte zur Verfügung zu stellen;
d) alle vertraglich vereinbarten Vorleistungen zu erbringen;
e) die Zugänglichkeit zum Montageort zu gewährleisten.
6.3 Falls die Montage der Produkte aus irgendeinem Grund, welcher nicht der Fa. Frutop, sondern dem Käufer zuzuschreiben ist, nicht erfolgt oder nicht beendet werden kann, ist Frutop berechtigt, die gesamte Leistung laut Kaufvertrag in Rechnung zu stellen.
6.4 Die Fa. Frutop behält sich das Recht vor, sowohl die gesamte als auch die teilweise Ausführung der Montageleistungen an einen oder mehrere andere qualifizierte Unternehmer weiterzugeben.

7. Gewährleistung
7.1 Der Käufer ist informiert, dass die verkaufte Ware zum Schutz vor Hagel konzipiert ist. Auf keinen Fall darf die Netzabdeckung bei Schneefall aufgespannt sein, da sie dazu nicht konzipiert ist.
7.2 Der Käufer ist zudem informiert, dass es sich bei der verkauften Ware um eine abgespannte Seilkonstruktion auf Stützen handelt. Die verkaufte Ware ist keine Holz- oder Stahlkonstruktion mit Fundament. Dies bringt mit sich, dass bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen, genau genommen, wenn die Belastung 150 Newton pro Quadratmeter übersteigt, keine Gewähr und Haftung jeglicher Natur von Seiten des Verkäufers geleistet werden kann.
7.3 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung unverzüglich nach Stückzahl und Verpackung zu untersuchen und etwaige Beanstandungen hierzu auf dem Lieferschein oder Frachtbrief zu vermerken und in der Folge regelgerecht zu rügen.
7.4 Für den Fall, dass der Käufer die Montage nicht fachgerecht durchgeführt hat oder durchführen hat lassen, verfällt der Käufer von jeglichem Gewährleistungsrecht und Frutop übernimmt keine Verantwortung für daraus entstehende Schäden. Der Käufer ist hiermit darüber aufgeklärt, dass die zwischen denselben eingegangene Rechtsbeziehung ein Kaufvertrag ist, welcher Produkte technischer Art zum Gegenstand hat, die dem Käufer bekannten Regeln der „Instandhaltung und Erhaltung„ unterworfen sind.
7.5 Daher ist die Gewährleistung gemäß vorliegendem Artikel in folgenden Fällen ausgeschlossen:
a) Mängel, welche auf eine unfachmännische Montage und Installation der Produkte durch den Kunden zurückzuführen sind;
b) Mängel, welche auf die fehlende Instandhaltung, sowie unkorrekte Durchführung des Transportes und der Lagerung zurückzuführen sind; zu diesem Zwecke erklärt der Käufer, dass er als gewerblicher Käufer die gewöhnlichen Normen der sorgfältigen Aufbewahrung und Instandhaltung des Produktes gut kennt;
c) Abnützung, welche auch im Falle der korrekten Verwendung nicht vermeidbar ist (normale Abnützung);
d) Mängel oder Abweichungen, welche auf eine falsche Angabe der technischen Daten und Maße durch den Käufer zurückzuführen sind;
e) Mängel oder Abweichungen des Produktes von Frutop, an welchem von Frutop nicht ermächtigte Änderungen/ Reparaturen/ Zusätze/ Austauscharbeiten vorgenommen worden sind und diese jedenfalls von außenstehenden Dritten durchgeführt worden sind.
7.6 Mängelrüge: Für quantitative und qualitative Mängel von Frutop-Produkten haftet die Fa. Frutop unter Ausschluss weiterer Ansprüche unter der Voraussetzung einer fristgerechten Mängelrüge:
a) Der Käufer muss den Mangel unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware, schriftlich unter Beifügung des Lieferscheins, bei Frutop anzeigen;
b) Im Falle von versteckten Mängeln muss die Beanstandung ebenfalls innerhalb von 8 Tagen ab Entdecken derselben schriftlich erfolgen.
7.7 Für nicht rechtzeitig gerügte Mängel verwirkt der Käufer sein Recht auf Gewährleistung. Beanstandete Produkte dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Frutop zurückversandt werden. Die beanstandete Ware ist am Untersuchungsort zur Besichtigung durch die Fa. Frutop oder einen sonstigen von Frutop beauftragten Dritten bereitzuhalten.
7.8 Beanstandungen und Mängelrügen berechtigen den Käufer nicht, die vereinbarten Zahlungen zu unterbrechen oder nicht auszuführen. Gemäß Art. 1462 ital. ZGB, gilt zu Gunsten von Frutop die Klausel „solve et repete“.

8. Haftungsausschluss
8.1 Mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und im Rahmen der zwingenden Rechtsvorschriften, befreit der Käufer Frutop ausdrücklich von der Haftung für direkte Schäden gegenüber Personen und/oder Sachen in Ausübung der vertragsgegenständlichen Montagetätigkeiten, eingeschlossen der Haftung für Schäden welche seitens deren Angestellten und/oder Mitarbeiter verursacht werden (unberührt hiervon bleiben zwingende gesetzliche Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Leib und Gesundheit). Des Weiteren, immer mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und im Rahmen der zwingenden Rechtsvorschriften, befreit der Käufer Frutop ausdrücklich von der Haftung für indirekte Schäden, wie z. B. Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Zinsen, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechungen.
8.2 Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den direkten, vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9. Datenschutz
9.1 Der Käufer ist darüber informiert, dass er die Frutop Datenschutz-Aufklärung auf der Webseite der Fa. Frutop unter www.frutop.it finden kann.

10. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
10.1 Für diesen Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich italienisches Recht mit ausdrücklichem Verzicht auf Anwendung eines anderen Rechtes. Die Parteien vereinbaren, dass ausschließlicher Gerichtsstand für jedwede Streitigkeit den vorliegenden Vertrag betreffend, der Gerichtsstand von Bozen/Italien ist.

Version_2022-03_Allgemeine Geschäftsbedingungen - Frutop GmbH

1